Große Änderungen in den kommenden Jahren

Das ändert sich für Vermieter im Jahr 2022

Wie in jedem Jahr ändert sich auch im Jahr 2022 einiges für Vermieter und Immobilieneigentümer. Es kommen neue Regelungen und neue Pflichten auf jeden Eigentümer zu. Welche das in diesem Jahr sind, zeigen wir in diesem Beitrag. Kurz vorab eine kleine Zusammenfassung der uns bekannten Änderungen:

  • Zensus 2022

  • Neuer Mietspiegel

  • Umlagefähigkeit TV Anschluss entfällt

  • Photovoltaikpflicht für Baden Württemberg

Verwaltungsaufwand steigt erneut

Zensus 2022, Gebäude und Wohnungszählung

Bei der GWZ (Gebäude und Wohnungszählung) werden alle Eigentümer von Wohnimmobilien befragt, dabei kann auf ein Online Formular vom Statistischen Bundesamt zurückgegriffen werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link:

https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/_inhalt.html

Mietspiegel verpflichtend für viele Städte

Neuer Mietspiegel für Städte ab 50.000 Einwohner

Städte mit über 50.000 Einwohnern sind ab dem Jahr 2023 dazu verpflichtet einen Mietspiegel aufzustellen, dieser dient zur Ermittlung der Ortsüblichen Vergleichsmiete. Die zuständigen Behörden befragen zur Feststellung des Mietspiegels Mieter und Vermieter zum Mietzins. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Angabe, Falschangaben oder keine Angaben können zu einem Bußgeld führen.

TV für Mieter bald günstiger?

Umlagefähigkeit TV Anschluss entfällt

Früher konnten Vermieter den Kabel TV Anschluss als Nebenkosten mit abrechnen und somit Verträge für ein ganzes Haus abschließen, dieser Anspruch entfällt im Jahr 2022. Das Nebenkostenprivileg für den TV Kabelanschluss wurde im Dezember 2021 abgeschafft. Bestandsverträge können jedoch noch bis zum 30.06.2024 weiterlaufen.

Photovoltaik soll auf alle Dächer

Photovoltaikpflicht in Baden Württemberg

Seit dem 01.01.2022 gilt in Baden Württemberg für nicht Wohngebäude eine Solarpflicht, dies betrifft insbesondere Neubauten und Dachsanierungen. Für Wohngebäude tritt diese Regelung ab dem 01.05.2022 in kraft. In anderen Bundesländern gibt es diese Pflicht noch nicht, Sie wurde allerdings teilweise schon für das Jahr 2023 beschlossen. Folgende Bundesländer möchten mit der Solarpflicht im Jahr 2023 beginnen: Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. In NRW gibt es aktuell noch keine Pläne.

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