Manchmal kommt es vor, dass Mieter sich nicht an die Hausordnung halten und andere Hausbewohner dadurch in ihrem alltäglichen Leben benachteiligt sind. Dies kann insbesondere dann vorkommen wenn ein und der selbe Mieter immer wieder durch Ruhestörungen auffällt.
Ob dies allerdings ein Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses ist hängt von der Schwere ab, sowie der Zumutbarkeit für andere Mieter und im Zweifelsfall muss vom Gericht entschieden werden ob die Kündigung rechtens ist.
Es gibt keine klare Gesetzeslage zum Thema Mieter wegen Ruhestörung kündigen. Allerdings sollten die Verstöße genau dokumentiert werden, sodass man als Vermieter ein Protokoll anfertigen kann. Zudem ist es immer sinnvoll das Ordnungsamt oder die Polizei über die Ruhestörung zu informieren. Diese können die Störung zusätzlich vermerken, was bei einer Gerichtsverhandlung von Vorteil ist.
Ist der Mieter uneinsichtig und belästigt die Nachbarn weiterhin mit seiner Lautstärke kann man den ersten Schritt in Richtung Kündigung machen indem man den Mieter schriftlich abmahnt.
Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur dann möglich wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Kündigende muss diesen wichtigen Grund allerdings nachweisen können (als Vermieter ist man hier in der Beweispflicht). Rechtlich ist dies im BGB unter dem § 543 Abs. 1 geregelt.
Was am Ende zumutbar oder unzumutbar ist muss im Zweifel ein Richter entscheiden. Wichtig ist, dass man immer das vertragswidrige Verhalten vorher anmahnt und versucht die Unstimmigkeiten so aus dem Weg zu räumen. Dadurch kann man sich in vielen Fällen die hohen Gerichtskosten und einen Anwalt sparen. Eventuell war die Störung gar keine Absicht, oder im Falle einer Beschwerde durch Dritte kann man versuchen zu vermitteln.
Sollten öfters Beschwerden bezüglich eines Mieters bei Ihnen als Vermieter eingehen, sollten Sie diese genau protokollieren und hinterlegen. Lassen Sie sich am besten von den meldenden Personen ein Dokument unterschreiben. Zusätzlich können Sie sich Notizen in Ihrer Hausverwaltungssoftware hinterlegen.
Im Streitfall helfen Ihnen diese Protokolle enorm, allerdings ist bei einer fristlosen Kündigung immer Vorsicht geboten. Eine unrechtmäßige Kündigung sollte vermieden werden. Eine Rechtsberatung vor dem Ausstellen der Kündigung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden.