Ein Ärgernis für alle Beteiligten

Einen Mieter wegen Ruhestörung kündigen

Manchmal kommt es vor, dass Mieter sich nicht an die Hausordnung halten und andere Hausbewohner dadurch in ihrem alltäglichen Leben benachteiligt sind. Dies kann insbesondere dann vorkommen wenn ein und der selbe Mieter immer wieder durch Ruhestörungen auffällt.

Ob dies allerdings ein Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses ist hängt von der Schwere ab, sowie der Zumutbarkeit für andere Mieter und im Zweifelsfall muss vom Gericht entschieden werden ob die Kündigung rechtens ist.

Handeln Sie richtig im Fall der Fälle

Was tun bei häufigen Ruhestörungen

Es gibt keine klare Gesetzeslage zum Thema Mieter wegen Ruhestörung kündigen. Allerdings sollten die Verstöße genau dokumentiert werden, sodass man als Vermieter ein Protokoll anfertigen kann. Zudem ist es immer sinnvoll das Ordnungsamt oder die Polizei über die Ruhestörung zu informieren. Diese können die Störung zusätzlich vermerken, was bei einer Gerichtsverhandlung von Vorteil ist.

Ist der Mieter uneinsichtig und belästigt die Nachbarn weiterhin mit seiner Lautstärke kann man den ersten Schritt in Richtung Kündigung machen indem man den Mieter schriftlich abmahnt.

Bleiben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten

Fristlose Kündigung wegen Ruhestörung

Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur dann möglich wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Kündigende muss diesen wichtigen Grund allerdings nachweisen können (als Vermieter ist man hier in der Beweispflicht). Rechtlich ist dies im BGB unter dem § 543 Abs. 1 geregelt.

Was am Ende zumutbar oder unzumutbar ist muss im Zweifel ein Richter entscheiden. Wichtig ist, dass man immer das vertragswidrige Verhalten vorher anmahnt und versucht die Unstimmigkeiten so aus dem Weg zu räumen. Dadurch kann man sich in vielen Fällen die hohen Gerichtskosten und einen Anwalt sparen. Eventuell war die Störung gar keine Absicht, oder im Falle einer Beschwerde durch Dritte kann man versuchen zu vermitteln.

Notieren Sie sich Verstöße und führen Sie Protokoll

Protokoll führen und ordentlich ablegen

Sollten öfters Beschwerden bezüglich eines Mieters bei Ihnen als Vermieter eingehen, sollten Sie diese genau protokollieren und hinterlegen. Lassen Sie sich am besten von den meldenden Personen ein Dokument unterschreiben. Zusätzlich können Sie sich Notizen in Ihrer Hausverwaltungssoftware hinterlegen.

Im Streitfall helfen Ihnen diese Protokolle enorm, allerdings ist bei einer fristlosen Kündigung immer Vorsicht geboten. Eine unrechtmäßige Kündigung sollte vermieden werden. Eine Rechtsberatung vor dem Ausstellen der Kündigung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden.

Fragen und Antworten

Welche Möglichkeiten hat man wenn ein Mieter immer wieder Ruhestörung begeht?

Als erste Möglichkeit kann man den Mieter abmahnen, tritt die Störung immer wieder auf und der Mieter ist uneinsichtig kann man die Kündigung aussprechen. Hierzu sollte man allerdings vorab eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Ist eine Ruhestörung Grund für eine fristlose Kündigung?

In härte Fällen und bei mehrmaligen bereits vorher abgemahnten Ruhestörungen kann eine fristlose Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit ausgesprochen werden. Was allerdings als unzumutbar angesehen wird hängt vom jeweiligen Gericht und der aktuellen Rechtsprechung ab.

Kann man wegen Ruhestörung dem Mieter kündigen?

Bei wiederholten Ruhestörungen und Verstößen gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung ist eine Kündigung des Mietverhältnisses durchaus möglich. Ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt kann hier weiterhelfen, dieser hat im Zweifel Erfahrung mit solchen Fällen und kann qualifizierte Aussagen treffen.