Hausverwaltung selber machen: So verwalten Sie WEG & Alleineigentum selbst

Sie besitzen Immobilien, die Sie vermieten? Dann müssen diese auch verwaltet werden! Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die sich nach der Art Ihres Eigentums unterscheiden. Sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder besitzen Sie ein Alleineigentum? Wer soll die Verwaltung der Immobilien übernehmen?

In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen darüber, wie Sie Ihre WEG oder Ihr Alleineigentum selbst verwalten. Wir erklären, welche Aufgaben auf Sie zukommen, wann es sich lohnt, die Hausverwaltung selbst zu machen und welche Vor- und Nachteile auf Sie warten. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps mit an die Hand, wie Sie die Selbstverwaltung Ihrer Immobilien noch einfacher und schneller gestalten können.

Welche Hausverwaltung machen Sie selbst?

Der Unterschied bei der Verwaltung einer WEG und Alleineigentum

Möchten Sie die Hausverwaltung selber machen, spielt die Art Ihres Eigentums eine große Rolle. So tragen Sie bei der Selbstverwaltung einer WEG die Verantwortung für gemeinschaftliches Eigentum und gemeinsame Kosten. Sie verwalten also nicht nur Ihre eigene Immobilie, sondern auch den Besitz aller anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dadurch treten Sie nicht nur als Verwalter, sondern in gewisser Weise auch als Mediator auf, der zwischen den beteiligten Parteien vermittelt.

Möchten Sie hingegen Ihr Alleineigentum selbst verwalten, übernehmen Sie lediglich die Verantwortung für Ihr eigenes Eigentum und Ihre eigenen Kosten. Die gesamte Immobilie liegt in Ihrem Besitz, sodass Sie alle Entscheidungen selbst treffen können. Folglich liegt jedoch auch das gesamte Risiko bei Ihnen.

Wichtig

Je nachdem, ob Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder ein Alleineigentum besitzen, fallen verschiedene Aufgaben im Rahmen einer Selbstverwaltung an. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich, sodass Sie im Einzelfall prüfen sollten, ob es für Sie sinnvoll ist, Ihre Hausverwaltung selbst zu machen.

Wohnungseigentümergemeinschaften

WEG-Verwaltung selber machen: So geht's

Sie sind Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und möchten die Hausverwaltung selber machen? In diesem Fall warten viele Aufgaben und Pflichten auf Sie. Welche Funktionen Sie übernehmen, welche Aufgaben auf Sie zukommen und ob Sie die Selbstverwaltung Ihrer WEG überhaupt übernehmen dürfen, erfahren Sie hier.

Ist die Selbstverwaltung einer WEG möglich?

Im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Verwaltung Pflicht. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob diese Aufgabe extern oder intern vergeben wird. Die Verwaltung einer WEG darf gemäß § 18 Abs. 1 WEG also auch ein Eigentümer übernehmen. Geschieht dies, liegt eine Selbstverwaltung der WEG vor, welche in zwei Formen unterschieden wird. Die „echte“ Selbstverwaltung bezeichnet die gemeinschaftliche Führung der WEG durch alle Eigentümer. Bei der „unechten“ Selbstverwaltung wird hingegen ein interner Verwalter aus den eigenen Reihen der Eigentümer gewählt. Dabei handelt es sich meist um eine Person, die ab diesem Zeitpunkt alle Aufgaben der Hausverwaltung übernimmt.

Aufgaben, die Sie bei der WEG-Verwaltung selbst übernehmen müssen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die WEG-Verwaltung selbst zu übernehmen, sollten Sie sich bewusst sein, dass dies mit einer Vielzahl von Aufgaben verbunden ist. Die folgenden Pflichten kommen auf Sie zu, wenn Sie die Hausverwaltung Ihrer WEG selber machen:

  • Buchführung und FinanzverwaltungSie müssen alle finanziellen Transaktionen der WEG verwalten, einschließlich der Einziehung von Hausgeldern (Wohngeldern), der Zahlung von Rechnungen, der Buchführung und der Erstellung von Jahresabrechnungen. Auch die Erstellung eines Wirtschaftsplans fällt in Ihren Aufgabenbereich.
  • Organisation von EigentümerversammlungenSie sind verantwortlich für die Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, einschließlich der Erstellung der Tagesordnung, der Einladungen und der Protokollierung der Ergebnisse.
  • Durchsetzung von BeschlüssenSie müssen sicherstellen, dass die auf Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse umgesetzt werden, sei es die Zustimmung zu Instandhaltungsmaßnahmen oder die Genehmigung des Budgets.
  • Instandhaltung und ReparaturenDie Koordination von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Dazu gehören auch die Auswahl von Handwerkern und die Überwachung der Arbeiten.
  • Rechtliche AngelegenheitenDie Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Gemeinschaftsordnung ist entscheidend. Dies beinhaltet auch die Führung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn dies erforderlich ist.
  • VersicherungSie müssen sicherstellen, dass die Versicherungsdeckung der WEG angemessen ist und im Bedarfsfall Schadensansprüche bearbeiten.
  • KommunikationDie Kommunikation mit den Eigentümern ist entscheidend. Sie müssen sicherstellen, dass alle Informationen zu Eigentümerversammlungen, Beschlüssen und anderen relevanten Angelegenheiten rechtzeitig und klar an alle Mitglieder weitergegeben werden. Zudem sind Sie für die Kommunikation mit außenstehenden Parteien im Namen der WEG zuständig.
  • DokumentenverwaltungDie Aufbewahrung und Verwaltung von Dokumenten, Verträgen und Protokollen ist wichtig, um eine transparente und gut organisierte Verwaltung sicherzustellen.
  • KonfliktlösungDie Lösung von Konflikten zwischen den Eigentümern erfordert oft Ihre Vermittlung und Ihre Fähigkeit, Konflikte auf konstruktive Weise beizulegen.
  • Energieeffizienz und UmweltschutzDie Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Förderung von Umweltschutz-Initiativen kann Teil Ihrer Verantwortlichkeiten sein.
  • Sicherheit und GebäudemanagementSie müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und die allgemeine Verwaltung des Gebäudes reibungslos funktioniert.
  • MiteigentumsanteileDie Verwaltung der Miteigentumsanteile, insbesondere wenn es um den Verkauf oder die Vermietung von Einheiten geht, erfordert Ihre Aufmerksamkeit.
  • Beschaffung von DienstleistungenDie Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern wie Handwerkern, Reinigungsunternehmen oder Wartungspersonal ist eine wichtige Aufgabe, wenn Sie die Hausverwaltung selber machen.
Alleiniger Eigentümer

Selbstverwaltung von Alleineigentum: So klappt's

Alleineigentum haben Sie, wenn eine Immobilie ausschließlich in Ihrem Besitz liegt. Wird die Immobilie im Ganzen oder werden Teile der Immobilie vermietet, will natürlich auch diese verwaltet werden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihr Alleineigentum selbst verwalten dürfen und welche Aufgaben im Rahmen einer Hausverwaltung auf Sie zukommen.

Ist die Selbstverwaltung von Alleineigentum möglich?

Bei einem Alleineigentum handelt es sich um eine Immobilie, die nur einen Eigentümer hat. Gemäß Art. 641 ZGB darf dieser daher auch alleine über seinen Besitz verfügen. Hier wird auch die Verwaltung des Objekts mit eingeschlossen, sodass Sie die Hausverwaltung selber machen dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass die gesamte Verantwortung bei Ihnen liegt. Sie sind also nicht nur befähigt, die Verwaltung Ihres Alleineigentums sicherzustellen, sondern sollten dies auch zwingend tun, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ob Sie sich letztendlich für einen externen Verwalter entscheiden, oder ob Sie die Hausverwaltung selbst machen, ist Ihnen freigestellt und sollte an Ihre individuelle Situation angepasst werden.

Aufgaben, die Sie bei der Selbstverwaltung von Alleineigentum übernehmen müssen

Die Selbstverwaltung von Alleineigentum kann einige spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit sich bringen, da Sie als einziger Eigentümer die volle Verantwortung für die Immobilie tragen. Die folgenden Pflichten müssen Sie übernehmen, sollten Sie sich dazu entscheiden, die Hausverwaltung Ihres Alleineigentums selber zu machen:

  • FinanzmanagementAls Alleineigentümer sind Sie für die finanzielle Verwaltung Ihrer Immobilie verantwortlich. Dies beinhaltet das Sammeln und Verwalten von Mieteinnahmen (falls Sie vermieten), das Begleichen von Steuern, Versicherungsprämien und Hypothekenzahlungen sowie das Budgetieren für Instandhaltungs- und Reparaturkosten.
  • Rechtliche AngelegenheitenSie müssen sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ihre Immobilie erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung von Mietverträgen, die Einhaltung von Steuervorschriften und die Beachtung der lokalen Bauvorschriften.
  • MietermanagementWenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie Mieter finden, Mietverträge abschließen, Mietzahlungen verfolgen, auf Anfragen und Beschwerden reagieren und die Einhaltung von Mietverträgen überwachen.
  • Instandhaltung und ReparaturenSie müssen alle notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Ihrer Immobilie planen, organisieren und koordinieren. Dies kann das Beheben von Reparaturen, die Wartung von Heizung, Lüftung und Klimaanlage (HVAC) und die Pflege von Landschaftsgestaltung und Außenanlagen umfassen.
  • VersicherungDie Auswahl und Pflege der richtigen Versicherungsdeckung für Ihre Immobilie ist wichtig, um sich vor unerwarteten Schäden oder Haftungsansprüchen zu schützen.
  • KommunikationSie sind für die Kommunikation mit Handwerkern, Dienstleistern und gegebenenfalls mit Mietern verantwortlich. Klare und effektive Kommunikation ist entscheidend, um Reparaturen und Wartungsarbeiten reibungslos durchzuführen.
  • DokumentenverwaltungDie Aufbewahrung und Verwaltung von Dokumenten, wie Mietverträgen, Rechnungen, Versicherungspolicen und Finanzunterlagen, ist wichtig, um den Überblick über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zu behalten.
  • Energieeffizienz und UmweltschutzMaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung von Umweltschutz-Initiativen können sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile bieten und erfordern Ihre Aufmerksamkeit.
  • SicherheitDie Sicherheit Ihrer Immobilie sollte ein Anliegen sein. Dies umfasst den Schutz gegen Einbruch, Brandschutz und die Gewährleistung sicherer Bedingungen für Mieter oder andere Nutzer.
  • Möglicher Verkauf oder VermietungWenn Sie Ihre Immobilie in der Zukunft verkaufen oder erneut vermieten möchten, müssen Sie die entsprechenden Vorbereitungen treffen und gegebenenfalls Marketing und Verkaufs- oder Vermietungsaktivitäten durchführen.
Selbstverwaltung: Ja oder Nein?

Wann ist es sinnvoll, die Hausverwaltung selbst zu machen?

Die Selbstverwaltung einer WEG oder eines Alleineigentums bringt viele Pflichten und viel Verantwortung mit sich. Bevor Sie die Hausverwaltung selber übernehmen, sollten Sie also abwägen, ob dies in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist. Besitzt Ihre Immobilie die folgenden Eigenschaften, ist es sinnvoll, beziehungsweise machbar, die Hausverwaltung selbst zu übernehmen:

  • Es handelt sich um eine eher kleine WEG oder ein Alleineigentum mit wenigen Wohnungen.
  • Die Immobilie ist in einem guten Bauzustand.
  • Es besteht kein großer Konflikt zwischen den Eigentümern der WEG oder den Mietern des Alleineigentums.
  • Sie haben einen großen Wissensschatz, was die Hausverwaltung angeht.
  • Sie möchten die Hausgeldzahlungen möglichst gering halten.
So einfach geht Selbstverwaltung

Hilfsmittel für eine einfache und eigene Hausverwaltung

Selbst wenn Sie sich dafür entscheiden, die Hausverwaltung selbst zu machen, stehen Sie noch lange nicht alleine da. Die wohl größte Hilfe stellt eine Hausverwaltungssoftware dar. Dank einer solchen Software können Sie auf vordefinierte Prozesse oder sogar Vorlagen für verschiedene Dokumente zurückgreifen, um Zeit zu sparen und Ihren Wissensschatz zu ergänzen. Außerdem können Sie eigene Prozesse und Abläufe in die Hausverwaltungssoftware integrieren, sodass Ihre Selbstverwaltung genau nach Ihren Ansprüchen abläuft.

Was sollte eine gute Hausverwaltungssoftware bieten?

Wenn Sie Ihre Hausverwaltung selber machen, brauchen Sie eine Software, die Ihre Aufgaben und Pflichten genau unterstützt. Von der einfachen Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, über die Möglichkeit, vielseitige und übersichtliche Tabellenkalkulationen zu erstellen, bis hin zur Verwaltung Ihrer Dokumente sollte Ihnen eine Hausverwaltungssoftware alle Aufgabenbereiche erleichtern. Sollten Sie Ihre Immobilie vermieten, empfiehlt es sich außerdem, auf eine Software mit entsprechenden Funktionen zu setzen. Hier ist vor allem das Mieter-Mahnwesen von hoher Relevanz, um alle Zahlungen im Blick zu haben und bei Bedarf Mahnungen zu versenden.

Tipp

Sie möchten die Hausverwaltung selber machen? Die Software von „Immolert“ hat die wichtigsten Funktionen einer Hausverwaltungssoftware optimiert und bietet Ihnen noch einiges mehr: Erfassen Sie die Stammdaten Ihrer Mieter und weisen Sie diesen die einzelnen Dokumente zu, fügen Sie all Ihren Unterlagen wichtige Notizen und Bemerkungen hinzu und verwalten Sie Ihre Immobilie noch einfacher und schneller als zuvor!

Lohnt sich die Selbstverwaltung?

Vorteile und Nachteile der eigenen Hausverwaltung

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Hausverwaltung selber machen, hängt von vielen Faktoren ab und will gut überlegt sein. Dabei warten ebenso relevante Vorteile wie Nachteile auf Sie, die je nach Einzelfall in ihrem Gewicht variieren. Damit Sie die bestmögliche Entscheidung für sich treffen, sollten Sie die folgenden Vor- und Nachteile der Selbstverwaltung einer WEG oder eines Alleineigentums für Ihre individuelle Situation prüfen und abwägen.

Diese Vorteile haben Sie, wenn Sie die Hausverwaltung selber machen

  • Sie haben die volle Kontrolle darüber, das Gemeinschaftseigentum oder Ihr Alleineigentum in einem guten Bauzustand zu halten.
  • Sie können das Hausgeld selbst beeinflussen und dieses auf einem niedrigen oder angemessenen Niveau halten.
  • Sie umgehen das Risiko, eine unseriöse Verwaltung für Ihre Immobilie zu beauftragen.
  • Sie sparen die Kosten für eine professionelle Hausverwaltung.
  • Sie kennen Ihre Miteigentümer, Mieter oder weitere Parteien in der Regel besser als externe Verwalter und können im Rahmen einer Selbstverwaltung besser auf Potenziale, Schwachstellen und Co. eingehen.
  • Als Selbstverwalter einer WEG oder eines Alleineigentums ist es Ihnen möglich, selbst in der zu verwaltenden Immobilie zu wohnen. So können Sie Bauvorhaben und andere Prozesse besser begleiten. Auch die Kommunikation zwischen den Eigentümern der WEG oder den Mietern des Alleineigentums ist so direkter möglich.
  • Informationen werden schneller und möglicherweise korrekter weitergegeben, da die Zwischenstelle eines externen Verwalters entfällt.

Diese Nachteile können bei der Selbstverwaltung Ihrer Immobilie auftreten

  • In der Regel verfügen professionelle Verwalter über ein umfangreicheres Fachwissen als Eigentümer, die sich für eine Selbstverwaltung entscheiden. Hierdurch kann es zu Fehlern kommen. Außerdem benötigen Sie mehr Zeit für Prozesse, die im Rahmen der Selbstverwaltung auf Sie zukommen.
  • Professionelle Hausverwaltungen können häufig auf ein großes Netz an Handwerkern sowie weiteren Dienstleistern zurückgreifen. Machen Sie die Hausverwaltung selbst, investieren Sie mehr Zeit in die Suche geeigneter Dienstleister und geraten unter Umständen an unprofessionelle Dienstleister.
  • Nicht immer verlaufen die Gespräche freundlich. Es ist möglich, dass Beleidigungen, scharfe Kritik und Co. auf Sie zukommen. Die Hausverwaltung selbst zu machen, kann daher durchaus psychisch belastend sein.
  • Die fehlende Distanz zu Ihren Miteigentümern oder Mietern kann dazu führen, dass sich diese bereits mit winzigen Kleinigkeiten bei Ihnen melden. Auch Ihre Privatsphäre oder Ihre „Arbeitszeiten“ können ignoriert werden.
  • Als verwaltender Miteigentümer einer WEG oder als Selbstverwalter Ihres Alleineigentums entsteht ein Haftungsrisiko. Gegen dieses sollten Sie sich unbedingt absichern.

Rechtliches und Risiken, wenn Sie die Hausverwaltung selber machen

Bei der Selbstverwaltung Ihrer WEG oder Ihres Alleineigentums kommen nicht nur Aufgaben auf Sie zu, sondern auch Risiken. So können bereits kleine Fehler teure Haftungen nach sich ziehen. Vor allem bei vermieteten Einheiten müssen Sie sich daher besonders stark über die gesetzlichen Vorschriften informieren. Wurden alle Vorschriften bei der Erstellung des Energieausweises beachtet, fällt Ihre Immobilie unter die Prüfpflicht der Trinkwasserversorgung? Halten Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, kann dies schnell zu Bußgeldern führen, die schon einmal 50.000 € betragen können. Auch Klagen Ihrer Mieter auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld sind möglich und sollten von Ihrer Versicherung abgedeckt werden.

Wenn Sie die WEG-Verwaltung selber machen, kann Ihnen zudem das Wohnungseigentumsgesetz zum Stolperstein werden, denn dieses schreibt die Allstimmigkeit unter allen Eigentümern vor. Konkret bedeutet dies, dass alle Eigentümer der WEG für eine Selbstverwaltung stimmen müssen. Gibt es auch nur eine Enthaltung oder eine Gegenstimme, ist der Beschluss ungültig und es muss ein externer Verwalter bestellt werden.

Fragen und Antworten

Kann ich die Hausverwaltung selbst machen?

Die Verwaltung einer WEG oder eines Alleineigentums können Sie selber machen. Übertragen Sie die Verwaltungsaufgaben nicht an einen professionellen Verwalter, sondern übernehmen diese selbst, spricht man von einer Selbstverwaltung. Diese ist gesetzlich erlaubt, birgt jedoch viele Aufgaben und Risiken.

Mit welcher Software kann ich meine Hausverwaltung selber machen?

Um die Masse an Aufgaben der Selbstverwaltung zu bewältigen, empfiehlt es sich, eine Hausverwaltungssoftware hinzuzuziehen. Mit der Software von „Immolert“ können Sie auf zahlreiche Funktionen zugreifen, die Ihnen Zeit und Geld bei Ihren Aufgaben ersparen. Von der Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, über das Speichern und Zuweisen von Rechnungen und weiteren Dokumenten, bis hin zum Mieter-Mahnwesen ist alles dabei. Mit unserer Software können Sie die Hausverwaltung ganz einfach selber machen.

WEG-Verwaltung: Was muss ich beachten?

Übernehmen Sie die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft, kommen neben den typischen Verwaltungsaufgaben noch weitere Pflichten auf Sie zu. Als WEG-Verwalter müssen Sie auch die Eigentümerversammlungen organisieren, führen und protokollieren. Außerdem liegt die Durchsetzung von Beschlüssen in Ihrer Verantwortung.