Wohnungsübergabe bei Auszug: Was Sie beachten müssen

Eine Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Schritt bei der Vermietung Ihrer Immobilie. Diese findet immer dann statt, wenn ein Mieter die Wohnung oder das Haus des Vermieters übernimmt oder zurückgibt. Während dieser Wohnungsübergabe werden verschiedene Aspekte der Immobilie überprüft und dokumentiert, sodass späteren Konflikten über den Zustand der Immobilie vorgebeugt wird.

In diesem Artikel erfahren Sie, was während einer Wohnungsübergabe auf Vermieter und Mieter zukommt, welche Aspekte besonders wichtig sind und welche Rolle das Wohnungsübergabeprotokoll spielt. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps mit an die Hand, die Ihre nächste Übergabe noch reibungsloser verlaufen lassen.

Der Ablauf

Was passiert bei einer Wohnungsübergabe?

Bei einer Wohnungsübergabe wird im Allgemeinen der Zustand der zu übergebenden Immobilie geprüft sowie dokumentiert. Dieser Prozess besteht aus mehreren Aufgaben, die erfüllt werden müssen, um eine vollständige und korrekte Übergabe zu gewährleisten. Nachdem ein Termin zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde, sollte die Wohnungsübergabe bei einem Auszug folgende Punkte enthalten:

  • Besichtigung der ImmobilieBei der Wohnungsübergabe wird die Immobilie von Vermieter und Mieter gemeinsam besichtigt.
  • Überprüfung des ZustandsVermieter und Mieter überprüfen gemeinsam den Zustand der Räumlichkeiten, der Einrichtungen sowie der Haustechnik.
  • DokumentationEventuelle Mängel, Schäden oder Abnutzungserscheinungen werden im Detail dokumentiert. Dies kann in Form von Fotos, schriftlichen Notizen oder einem Übergabeprotokoll geschehen.
  • Ablesen von ZählernFalls relevant, werden die Zählerstände für Strom, Wasser, Gas usw. abgelesen und notiert. Dies dient der späteren Abrechnung der Verbrauchskosten.
  • ÜbergabeprotokollOft wird ein Übergabeprotokoll erstellt. In diesem Dokument werden der Zustand der Immobilie, eventuelle Mängel und Schäden sowie andere relevante Informationen festgehalten. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll, um ihre Zustimmung zu den darin enthaltenen Informationen zu bestätigen.
  • SchlüsselübergabeFalls noch nicht geschehen, werden während der Wohnungsübergabe die Schlüssel zur Immobilie offiziell übergeben.
  • Klärung von offenen FragenWährend der Wohnungsübergabe können eventuelle offene Fragen oder Unklarheiten besprochen werden, um sicherzustellen, dass beide Parteien die Übergabebedingungen verstehen.

Die Wohnungsübergabe bei Auszug ist ein kritischer Moment, um sicherzustellen, dass sich alle Parteien einig sind und alle Aspekte der Immobilie ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Dies kann dazu beitragen, zukünftige Konflikte sowie Missverständnisse zwischen Vermietern und ehemaligen Mietern zu vermeiden. Zudem kann eine korrekt durchgeführte Wohnungsübergabe Vermietern und/ oder Mietern unnötige Kosten ersparen.

Mietrechtliche Pflichten bei der Wohnungsübergabe

Das deutsche Mietrecht wird durch die §§ 535 ff. im BGB für Vermieter und Mieter gleichermaßen geregelt. Diese gelten zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften der §§ 535 bis 548 BGB. Aus diesen Gesetzestexten ergeben sich Pflichten und Rechte, die auch einen Einfluss auf die Wohnungsübergabe haben. Diese mietrechtlichen Pflichten sollten Sie unbedingt beachten:

Mietrechtliche Pflichten von Vermietern

Vermieter sind dazu verpflichtet, dem Mieter die Immobilie bei Einzug in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben (vgl. § 535 Absatz 1 Satz 1 BGB). Folglich erspart es Ihnen einiges an Zeit und Geld, wenn Sie diesen Zustand auch zur Wohnungsübergabe bei Auszug von Ihren Mietern fordern. Zwar ist diese Forderung keine Pflicht, jedoch leitet sie sich als Handlungsempfehlung aus den mietrechtlichen Vorgaben ab und wird von zahlreichen Vermietern angewendet. Außerdem sind Sie als Vermieter verpflichtet, dem Mieter nicht nur Zugang zu der gemieteten Immobilie zu gewähren, sondern auch sämtliche Schlüssel bei Mietbeginn zu übergeben. Diese Pflicht wird auch noch einmal während der Wohnungsübergabe bei Auszug wichtig, denn hier müssen Sie darauf achten, sämtliche Schlüssel von Ihrem ehemaligen Mieter zurückzuerhalten, um Ihre Pflicht auch bei dem nächsten Mieter erfüllen zu können.

Mietrechtliche Pflichten von Mietern

Wird ein Mietverhältnis aufgelöst, sodass es zu einer Wohnungsübergabe kommt, haben auch Mieter Pflichten zu beachten, die gemäß BGB zwingend zu erfüllen sind. So sind Mieter bis zum letzten Monat verpflichtet, dem Vermieter die Miete zu entrichten, die im Mietvertrag vereinbart wurde (vgl. § 535 Absatz 2 BGB). Nach Beendigung des Mietverhältnisses, beziehungsweise bei der Wohnungsübergabe selbst, haben Mieter außerdem die Pflicht, die Immobilie an den Vermieter zurückzugeben (vgl. § 546 BGB). Dies bezieht auch die Abgabe sämtlicher Schlüssel mit ein, die Sie als Mieter zu Beginn Ihres Mietverhältnisses sowie im weiteren Verlauf erhalten haben.

Was ist das

Wohnungsübergabeprotokoll

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie im Rahmen eines Mietverhältnisses erstellt wird. Es dient dazu, den Zustand der Immobilie, eventuelle Mängel, Schäden sowie den Zustand von Einrichtungen und Geräten zum Zeitpunkt der Übergabe festzuhalten. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter unterschreiben das Protokoll, um ihre Zustimmung zu den darin enthaltenen Informationen zu geben. Das Wohnungsübergabeprotokoll wird in der Regel bei Einzug erstellt und findet bei der Wohnungsübergabe bei Auszug erneut Anwendung. Denn nur so können Vermieter überprüfen, ob Schäden während der Mietzeit entstanden sind und wer für deren Beseitigung verantwortlich ist.

Muss ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden?

Die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit für Vermieter nicht verpflichtend. Dadurch kann ein Übergabeprotokoll auch nur dann eingeklagt werden, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten ist. Auch wenn ein Wohnungsübergabeprotokoll keine gesetzliche Pflicht darstellt, so ist die Erstellung eines solchen Formulars dennoch zu empfehlen. Zwar stellt ein Übergabeprotokoll keinen Vertrag dar, eine Bedeutung für die Beweisführung bei auftretenden Schäden oder Mängeln hat es aber sehr wohl. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, empfiehlt es sich außerdem, dieses in zweifacher Ausführung zu erstellen, um sowohl Ihnen als Vermieter, als auch Ihrem Mieter eine Kopie aushändigen zu können.

Checkliste: Was muss das Übergabeprotokoll enthalten?

Damit Ihr Wohnungsübergabeprotokoll alle wichtigen Punkte enthält, sollte es möglichst detailliert sein. Ein sorgfältig erstelltes Wohnungsübergabeprotokoll kann dazu beitragen, spätere Missverständnisse oder Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es bietet eine klare Dokumentation des Zustands der Immobilie bei Übergabe, die als Referenz für zukünftige Vergleiche dienen kann. Die folgende Checkliste enthält alle relevanten Informationen für ein gutes Übergabeprotokoll:

  • Angaben zur ImmobilieVermietername, Mietername, Adresse der Wohnung und Datum der Übergabe.
  • Zustand der WohnungEine detaillierte Beschreibung des Zustands der Wohnung, einschließlich Böden, Wänden, Decken, Türen, Fenstern und anderen Oberflächen. Es sollten keine Details ausgelassen werden, um einen umfassenden Überblick zu bieten.
  • Mängel und SchädenEventuell vorhandene Mängel, Schäden oder Abnutzungserscheinungen sollten genau beschrieben und am besten mit Fotos dokumentiert werden. Dies schließt auch vorhandene Schäden ein, die bereits vor der Übergabe vorhanden waren.
  • Einrichtungen und AusstattungDer Zustand und die Funktionalität von Einrichtungen wie Heizung, Sanitäranlagen, Elektrogeräten, Fenstern, Türen und anderen Ausstattungsmerkmalen sollten überprüft und dokumentiert werden.
  • SchlüsselDie Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte festgehalten werden. Zudem sollte beschrieben sein, zu welchen Türen die jeweiligen Schlüssel gehören. Lassen Sie hier sowohl Haus- und Wohnungstüren einfließen, als auch Briefkästen und Co.
  • ZählerständeWenn in der Wohnung Zähler für Strom, Wasser oder Gas vorhanden sind, sollten die Zählerstände notiert und dokumentiert werden.
  • Bei AuszugFindet die Wohnungsübergabe bei Auszug statt, sollte das Übergabeprotokoll um Veränderungen ergänzt werden, die während der Mietzeit vom Mieter vorgenommen wurden. Hierzu zählen sämtliche Renovierungen, aber auch größere Reparaturen.
  • Sonstige VereinbarungenJegliche anderen Vereinbarungen oder Anmerkungen, die während der Übergabe besprochen wurden, sollten ebenfalls im Protokoll festgehalten werden.
  • UnterschriftenSowohl der Vermieter als auch der Mieter sollten das Protokoll unterzeichnen, um ihre Zustimmung zu den darin festgehaltenen Informationen zu bestätigen.

Tipp

Das erstellte Wohnungsübergabeprotokoll können Sie von Einzug bis Auszug bei „Immolert“ speichern und sogar Ihrem jeweiligen Mieter zuweisen. So geht auch nach vielen Jahren nichts verloren und spart Ihnen im Ernstfall Ärger, Zeit und Geld.

So einfach geht's

5 Tipps für eine reibungslose Wohnungsübergabe beim Auszug

Auch bei Wohnungsübergaben macht Übung den Meister. Auf welche Aufgaben sollten Sie auf keinen Fall verzichten? Wie sichern Sie sich am besten ab? Diese 5 Tipps reichen Ihnen eine helfende Hand, damit Sie bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit ärgerliche Fehler, vermeidbare Kosten und vieles mehr vermeiden können.

1. Eine Vorabnahme kann böse Überraschungen ersparen

Häufig findet eine Wohnungsübergabe bei Auszug zeitlich sehr nah an einer weiteren Übergabe statt, denn in der Regel möchten Ihre neuen Mieter direkt einziehen. Entdecken Sie bei der Wohnungsübergabe bei Auszug große Schäden oder Mängel, die eine umfassende Renovierung nach sich ziehen, kann dies zeitliche Probleme auslösen. Eine Vorabnahme vor der eigentlichen Wohnungsübergabe kann solche Schadensfälle aufdecken und gibt Ihnen ausreichend Spielraum, um diese zu beheben.

2. Vermeiden Sie individuelle Absprachen bei der Übergabe

Es ist toll, wenn sich Vermieter und Mieter entgegenkommen. Doch vermeiden Sie zu viele oder umfassende individuelle Absprachen bei Ihrer Wohnungsübergabe. Hieraus können Streitpunkte und Missverständnisse entstehen, die nicht selten vor Gericht enden. Klären Sie alle getroffenen Absprachen im Rahmen des Mietvertrages, um Probleme zu vermeiden.

3. Nehmen Sie eine Kamera und Zeugen mit zur Wohnungsübernahme

Was sich im ersten Moment vielleicht etwas komisch anfühlt, kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter am Ende zur echten Rettung werden. Nehmen Sie eine Kamera mit zu der Wohnungsübergabe bei Einzug und Auszug, um den Zustand der Immobilie festhalten zu können. Gleiches gilt für Zeugen, die im Ernstfall bestätigen, in welchem Zustand die Immobilie entgegengenommen beziehungsweise zurückgegeben wurde. Beide Hilfsmittel können vor Gericht als Beweis vorgebracht werden.

4. Auch Dritte dürfen die Wohnungsübergabe durchführen

In den meisten Fällen sollten die Wohnungsübergabe und -übernahme von den direkt beteiligten Parteien, also dem Vermieter und dem Mieter, persönlich durchgeführt werden. Dies gewährleistet eine direkte Kommunikation und eine genaue Überprüfung des Zustands der Immobilie sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation. Ist dies jedoch nicht möglich, dürfen auch Dritte die Wohnungsübergabe durchführen – dies gilt sowohl für die Vermieter- als auch die Mieterseite. 

Hierfür ist eine Vollmacht nötig, ohne die ein Dritter Ihre Aufgaben nicht übernehmen darf. Diese Vollmacht sollte Name und Anschrift von Ihnen sowie der dritten Person enthalten und den Umfang sowie die Dauer der Bevollmächtigung regeln. Die Vollmacht ist nur dann gültig, wenn beide Parteien (Sie und Ihr Vertreter) unterschreiben. Vermieter haben außerdem die Möglichkeit, sich von Verwaltern oder Maklern vertreten zu lassen. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Verwaltung der Immobilie ausgelagert wurde.

5. Besondere Vorsicht ist bei der Schlüsselübergabe geboten

Besonders heikel und wichtig ist das Thema der Schlüsselübergabe. Stellen Sie als Vermieter sicher, dass Sie bei der Wohnungsübergabe bei Auszug alle Schlüssel zurückerhalten, die Sie zu Beginn des Mietverhältnisses übergeben haben. Des Weiteren sollten Schlüssel, die während des Mietverhältnisses vom Mieter nachgemacht wurden, ebenso in den Besitz des Vermieters übergehen. Auch wenn es gesetzlich nicht verboten ist, sollten es beide Parteien vermeiden, die Schlüssel per Post zu versenden, da hier ein erhöhtes Diebstahlrisiko besteht.

Wie geht es für Vermieter weiter?

Aufgaben, die nach der Wohnungsübergabe auf Sie zukommen

Während Mieter nach der Wohnungsübergabe bei Auszug in einen neuen Lebensabschnitt starten, hören Ihre Aufgaben als Vermieter noch nicht auf. Auch nach der Übergabe können weitere Punkte auf Sie zukommen, die zeitnah umgesetzt werden sollten. Hierzu zählen vor allem:

  • Reparaturen und InstandhaltungFalls während der Wohnungsübergabe Mängel oder Schäden festgestellt wurden, ist es die Aufgabe des Vermieters, diese Mängel zu beheben und die notwendigen Reparaturen durchzuführen, bevor ein neuer Mieter einzieht.
  • RenovierungenJe nach Zustand der Wohnung und den Vereinbarungen im Mietvertrag könnten Renovierungsarbeiten erforderlich sein, um die Wohnung in einen angemessenen Zustand zu versetzen, bevor sie erneut vermietet wird.
  • ReinigungDie Wohnung sollte vor dem Einzug eines neuen Mieters gründlich gereinigt werden, um sicherzustellen, dass sie in sauberem und ordentlichem Zustand ist. Hier kommt es auf die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag an.
  • Dokumentationer Vermieter sollte das Wohnungsübergabeprotokoll sowie alle relevanten Dokumente, wie Mietvertrag und Co., sorgfältig aufbewahren. Diese Dokumentation kann später bei Bedarf als Referenz dienen. Eine spezielle Software wie „Immolert“ kann Ihnen riesige Papierberge und Suchereien ersparen und erhält Ihre Dokumente auch über Jahrzehnte in einem einwandfreien Zustand.
  • Verwaltung der KautionWenn eine Mietkaution hinterlegt wurde, sollte der Vermieter die Kaution entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zurückerstatten oder gegebenenfalls Abzüge dokumentieren.

Wichtig

Das erstellte Wohnungsübergabeprotokoll können Sie von Einzug bis Auszug bei „Immolert“ speichern und sogar Ihrem jeweiligen Mieter zuweisen. So geht auch nach vielen Jahren nichts verloren und spart Ihnen im Ernstfall Ärger, Zeit und Geld.

Fragen und Antworten

Wann findet eine Wohnungsübergabe statt?

Die Wohnungsübergabe findet typischerweise kurz vor dem Einzug oder nach dem Auszug des Mieters statt. Sie kann an einem festgelegten Termin zwischen Vermieter und Mieter stattfinden, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Schäden festzuhalten.

Sind Vermieter und Mieter zu einer Wohnungsübergabe verpflichtet?

Grundsätzlich gilt: Ein gemeinsamer Termin zur Wohnungsübergabe ist keine gesetzliche Pflicht. Sowohl Vermieter als auch Mieter können hierzu also nicht gezwungen werden. Dennoch ist eine gemeinsame Übergabe sinnvoll, um Konflikte zu vermeiden.

Welche Formulare sind bei einer Wohnungsübergabe zu berücksichtigen?

Die wichtigsten Formulare, die bei einer Wohnungsübergabe zu berücksichtigen sind, sind das Übergabeprotokoll und der Mietvertrag. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel, während der Mietvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietverhältnisses festlegt. Auch die Kaution kann bei diesem Termin mitgebracht werden, wobei häufig eine Überweisung bevorzugt wird.

Wie lange ist das Wohnungsübergabeprotokoll vom Vermieter aufzubewahren?

Da die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls nicht verpflichtend ist, existiert auch keine Regelung über die Aufbewahrungsfrist. Es ist jedoch zu empfehlen, das Übergabeprotokoll mindestens bis zum Ende des Mietverhältnisses aufzubewahren. Um auch langfristig einen Nachweis über den Zustand der Wohnung zu haben (beispielsweise bei nachträglichen Streitigkeiten oder Ansprüchen auf Schadenersatz), sollte das Wohnungsübergabeprotokoll auch nach dem Auszug des Mieters aufbewahrt werden.

Wann darf der Mieter seine Kaution zurückfordern?

Die Rückforderung der Kaution durch den Mieter erfolgt normalerweise nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Durchführung der Wohnungsübergabe. Wenn keine Schäden oder Mängel festgestellt werden und alle Verpflichtungen des Mieters erfüllt sind, sollte der Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist von bis zu sechs Monaten zurückerstatten.