Versteuerung von Mieteinnahmen: Höhe, Freibeträge & Co.

Mieteinkünfte können Sie aus verschiedenen Quellen erhalten. Ob Sie nun ein Haus, eine Eigentumswohnung, eine Ferienwohnung, ein unbebautes Grundstück, einen Stellplatz oder eine Garage vermieten, eines haben alle Mieteinnahmen gemeinsam: Sie müssen versteuert werden. Dabei unterscheidet sich die Versteuerung der Mieteinnahmen je nach Einzelfall und betrifft Privatpersonen, Gewerbetreibende und sogar Rentner auf verschiedene Weisen.

Wir erklären, wie die Versteuerung der Mieteinnahmen in Ihrem Fall aussieht, in welcher Höhe Steuern anfallen und welche Freibeträge gelten. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps mit an die Hand und rechnen die Versteuerung der Mieteinnahmen an einem Beispiel durch.

Versteuerung von Mieteinkünften

Welche Steuern fallen auf Mieteinnahmen an?

Gemäß § 21 des Einkommensteuergesetzes zählen Mieteinnahmen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Folglich sind Ihre Mieteinkünfte also einkommensteuerpflichtig. Diese gesetzliche Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende. Je nach Rechtsform können jedoch noch weitere Steuern, wie beispielsweise die Umsatzsteuer, hinzukommen. Auch die Gewerbesteuer ist in seltenen Fällen möglich. Wann welche Steuern auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

Welche Versteuerung von Mieteinnahmen gilt bei Privatpersonen?

Erzielen Sie als Privatperson Einkünfte aus Vermietung, so fallen diese unter die Einkommensteuer. Für Sie bedeutet es, dass Ihre Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten wie ein normales Einkommen besteuert werden. Hier sollten Sie jedoch beachten, dass all Ihre Einkünfte zusammengerechnet werden, um die Grundlage für die Versteuerung zu bilden. So fließen neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch andere Einkunftsarten mit ein und ergeben erst dann die Basis für die Einkommensteuer, die Sie an das Finanzamt zahlen müssen.

Wichtig

Für den Gesetzgeber zählen Sie nur so lange als Privatperson, wie Ihr erwirtschafteter Umsatz des vorherigen Jahres die Summe von 17.500 € nicht überschreitet. Sind Ihre Mieteinkünfte höher, gelten Sie als gewerblicher Vermieter.

Welche Versteuerung von Mieteinnahmen gilt bei einem Gewerbe?

Auch für Gewerbetreibende findet die Versteuerung der Mieteinnahmen über die Einkommensteuer statt. Hinzu kommt jedoch noch die Umsatzsteuer, welche je nach Zweck und Gegenstand der Vermietung in ihrer Höhe variieren kann. Mehr dazu lesen Sie unter „Wie hoch ist die Steuer auf Mieteinnahmen?“.

Bei der Versteuerung von Mieteinnahmen eines Gewerbes kommt jedoch noch eine weitere Besonderheit auf diejenigen zu, die im Rahmen einer GmbH vermieten. So richtet sich die Besteuerung der Mieteinkünfte auch danach, ob Sie als Holding oder als operatives Unternehmen auftreten. Während eine Holding ein rein vermögensverwaltendes Unternehmen bezeichnet, findet bei einem operativen Unternehmen eine Wertschöpfung statt. Und genau hier zieht der Staat eine Grenze, denn die reguläre Vermietung gilt als vermögensverwaltende Tätigkeit und unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Findet jedoch eine Wertschöpfung statt, kommt zu der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auch noch die Gewerbesteuer hinzu. Dieser Fall findet beispielsweise bei Hotelimmobilien statt.

Höhe der Steuerlast

Wie hoch ist die Steuer auf Mieteinnahmen?

Nun wissen Sie, welche Steuern auf Sie zukommen, doch wie hoch ist nun die Versteuerung auf Ihre Mieteinkünfte? Im Fall der Einkommensteuer richtet sich die genaue Höhe nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Das bedeutet, dass alle Ihre Einkünfte zusammengerechnet werden, um so die individuelle Steuerbelastung festzustellen. Sind Ihre Einnahmen besonders hoch, kann ein Spitzensteuersatz von 42 % oder sogar die Reichensteuer von 45 % auf Sie zukommen.

Auch die Höhe der Umsatzsteuer kann variieren. So liegt der Steuersatz einer Vermietung für Wohnzwecke, Beherbergungszwecke (Hotels) oder Campingzwecke bei 10 %. Einnahmen, die durch die Vermietung von Einrichtungsgegenständen erzielt werden, unterliegen hingegen einer Umsatzsteuer in Höhe von 20 %.

Sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Gewerbesteuer zu entrichten, beträgt diese einheitlich für alle Gewerbebetriebe 3,5 % des Gewerbeertrags. Der Freibetrag in Höhe von 24.500 €, welcher natürlichen Personen und Personengesellschaften eingeräumt wird, findet bei Kapitalgesellschaften (also auch einer GmbH) keine Anwendung.

Was Sie von Ihren Mieteinnahmen absetzen dürfen

Die Höhe der zu zahlenden Steuern bemisst sich nicht aus Ihren gesamten Mieteinnahmen – in diesem Fall würde sich eine Vermietung kaum lohnen. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Kosten abzusetzen, um die Mieteinnahmen und damit auch die Steuerlast zu senken. Der reduzierte Betrag nach Abzug der Kosten wird zur Berechnung genutzt, was die Höhe der zu zahlenden Steuern erheblich beeinflusst.

Sonderfall: Die Versteuerung von Mieteinnahmen bei einer finanzierten Immobilie

Im Regelfall kaufen Vermieter Ihre Immobilien nicht aus der Portokasse, sondern greifen auf eine Finanzierung zurück. In diesem Fall können Sie im weiteren Sinne sogar Steuern „sparen“. Denn was viele nicht wissen: Die Zinsen eines Kredits für vermietete Immobilien können Sie vollständig als Werbungskosten absetzen. Hierfür muss das Finanzamt klar erkennen können, wie viel Kreditzinsen Sie für ausschließlich vermietete Einheiten zahlen. Ist dies gegeben, senken die gezahlten Zinsen die zu versteuernden Mieteinnahmen und die damit verbundene Steuerlast erheblich. Diese Regelung gilt übrigens nicht für selbst genutzte Immobilien.

Die zu versteuernden Einnahmen berechnen

Beispiel: Die Versteuerung von Mieteinnahmen

Was genau Sie versteuern müssen, kann schon einmal etwas kompliziert sein. Wir haben die Versteuerung der Mieteinnahmen an einem Beispiel für Sie zusammengefasst:

Mieteinnahmen (pro Jahr)

9.500 €

Zinsen aufgrund der Finanzierung (pro Jahr)

3.500 €

laufende Kosten (pro Jahr)

950 €

Abschreibungen (pro Jahr)

3.000 €

Kosten für Reparaturen (pro Jahr)

1.200 €

Letztendlich zu versteuerndes Einkommen

850 €

Haben Sie Mieteinnahmen von 9.500 € pro Jahr, müssen Sie nach Abzug aller Werbungskosten und Abschreibungen also nur noch 850 € versteuern. Ihr Einkommensteuersatz (ebenso wie Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) berechnet sich also auf Basis der 850 € und nicht auf den ursprünglichen 9.500 €. Fallen Ihre jährlichen Kosten höher aus, kann es außerdem sein, dass Sie einen negativen Betrag am Ende der Kalkulation erhalten. In diesem Fall mindert der negative Betrag die Summe Ihrer Einkünfte und senkt so Ihre Steuerlast.

Tipp

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Grundfreibetrag bei Mieteinkünften

Welchen Freibetrag gibt es bei der Versteuerung von Mieteinnahmen?

Einen direkten Freibetrag für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es nicht, sehr wohl aber einen Grundfreibetrag, der sich auf alle steuerpflichtigen Einkünfte bezieht. Da hierunter auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung fallen, können Sie sich diesen Freibetrag zunutze machen. Jedes Jahr legt der Gesetzgeber die Höhe des Grundfreibetrags neu fest, sodass Sie im Jahr 2023 ganze 10.908 € einnehmen können, ohne Steuern zu zahlen. Im Jahr 2022 lag der Freibetrag bei 9.984 €. Für Verheiratete gilt der Freibetrag in doppelter Höhe, sodass Sie im Jahr 2023 gemeinsam 21.818 € einnehmen können, ohne die Einkommensteuer zahlen zu müssen. Haben Sie höhere Einnahmen, müssen Sie übrigens nur den Teil versteuern, der über dem Grundfreibetrag liegt. Neben den Werbungskosten und Abschreibungen können Sie zur Kalkulation Ihrer Einkommenssteuer also auch diesen Freibetrag abziehen.

Steuerrecht

Steuererklärung: Das müssen Sie bei der Versteuerung von Mieteinnahmen beachten

Wie alle steuerpflichtigen Einnahmen müssen Sie auch Ihre Mieteinkünfte in der Steuererklärung aufführen, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Sie in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eintragen. Hier sind auch alle anderen Einkunftsarten aufzuführen, um diese am Ende zusammenzurechnen und für die Berechnung der Einkommensteuer nutzen zu können. Auch die Werbungskosten können Sie in Anlage V ausweisen. Diese werden von der Summe Ihrer Einnahmen abgezogen und reduzieren die Steuerlast. Sollten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung negativ ausfallen, tragen Sie diese bitte trotzdem in Ihre Einkommensteuererklärung ein. Auch dieser Fall mindert Ihre übrigen Einkünfte und senkt die zu zahlenden Steuern.

Ist ein Steuerberater für die Versteuerung von Mieteinnahmen nötig?

Ob als Privatperson oder als Gewerbetreibender sind Sie bei der Erzielung von Mieteinnahmen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sie haben jedoch die Wahl, ob Sie diese selbst erstellen oder einen Steuerberater hinzuziehen möchten. Für welchen Weg Sie sich entscheiden, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Folgende Vorteile haben Sie, wenn Sie die Einkommensteuererklärung selber machen oder wenn Sie einen Steuerberater für die Versteuerung von Mieteinnahmen hinzuziehen:

Die Versteuerung von Mieteinnahmen mit einem Steuerberater

  • Sie profitieren von einem großen Wissensschatz des Steuerberaters.
  • Durch professionelle Tipps und Kniffe haben Sie eventuell mehr Abzüge, die Ihre Steuerlast mindern.
  • Die Wahrscheinlichkeit, eine fehlerhafte Einkommensteuererklärung abzugeben, ist geringer.
  • Sie sparen sich viel Zeit.

Die Versteuerung von Mieteinnahmen selber machen

  • Sie sparen die Kosten für einen Steuerberater.
  • Sie müssen Ihre erzielten Einnahmen und weitere Zahlen nicht an Dritte weitergeben.
  • Sie haben die volle Kontrolle darüber, wie sorgfältig und genau Sie arbeiten.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass unser Artikel weder eine Rechtsberatung, noch eine Steuer- oder Finanzberatung darstellt oder ersetzt. Um Ihre individuellen rechtlichen oder finanziellen Anliegen zu klären, sollten Sie einen Experten hinzuziehen.

Fragen und Antworten

Wie werden die Mieteinnahmen von Rentnerinnen und Rentnern versteuert?

Rentnerinnen und Rentner müssen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenso in voller Höhe versteuern wie alle anderen auch. Zu den Mieteinkünften werden die jeweiligen Rentenbezüge hinzugerechnet, auf der anderen Seite dürfen auch Rentnerinnen und Rentner bei der Versteuerung von Mieteinnahmen den regulären Grundfreibetrag sowie Werbungskosten und Abschreibungen abziehen. Das Ergebnis unterliegt der Einkommensteuer.

Was bleibt Vermietern von der Miete nach Steuern übrig?

Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer, welche bis zu 42 % betragen kann. Bei Gewerbetreibenden wird zudem die Umsatzsteuer abgezogen, die je nach vermietetem Gegenstand 10 % oder 20 % beträgt. In seltenen Fällen wird auch die Gewerbesteuer mit 3,5 % bei der Versteuerung von Mieteinnahmen abgezogen.

Wie können Mieteinnahmen steuerfrei sein?

Ihre Mieteinnahmen sind dann steuerfrei, wenn Sie unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Dieser wird vom Gesetzgeber jedes Jahr neu ausgewiesen und beträgt 2023 ganze 10.908 € für Alleinstehende und 21.818 € für Verheiratete. Der Grundfreibetrag gilt nicht speziell für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern für alle Einkunftsarten zusammen.