Ihr Mieter ist ein säumiger Zahler in Sachen Nebenkosten, dann sind sie in diesem Artikel genau richtig. Wir haben für Sie recherchiert und einige Informationen zum Thema Zahlungsverzug bei Nebenkosten zusammengetragen. Im Artikel erfahren Sie unteranderem, was Sie tun können sollte Ihr Mieter bei den Vorauszahlungen säumig sein und was Sie tun können, wenn eine Nachzahlung durch den Mieter nicht wahrgenommen wird.
Sollte Ihr Mieter die Nebenkostenvorauszahlung gar nicht leisten ist dies ein Grund, um dem Mieter das Mietverhältnis zu kündigen. Dies kann je nach Fall sogar fristlos sein, eine fristlose Kündigung ist laut §543 des BGB aus wichtigem Grund möglich. Die nicht Zahlung der Nebenkostenvorauszahlung wird hier allerdings nicht als Grund mit aufgeführt.
Jedoch kann durch das nicht zahlen der Nebenkosten ein erheblicher Verlust beim Vermieter entstehen, hier sollten Sie rechtzeitig handeln und mit dem Mieter das Gespräch suchen. Weigert sich der Mieter aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Nebenkosten zu zahlen sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung dafür, dass der Mieter Nebenkosten an Sie abführt, ist der Mietvertrag. Sind im Mietvertrag keine Regelungen zu den Nebenkosten getroffen, so ist nicht ganz klar, ob der Mieter zahlen muss und wie viel er zahlen muss. Demnach gilt in diesem Fall die nicht Zahlung der angesetzten Nebenkosten auch nicht direkt als Kündigungsgrund. Ist es jedoch klar und rechtssicher im Mietvertrag verankert begeht der Mieter einen Vertragsbruch.
Bei Nachzahlungen sieht die Rechtslage etwas anders aus, hier ist die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung ausschlaggebend. Wurden die Umlagen korrekt berechnet und ist die Abrechnung plausibel erklärbar, so tritt bei dem Mieter nach 30 Tagen ein Verzug ein.
Folgende Dinge müssen Sie als Vermieter beachten um bei der Nachzahlung Probleme zu vermeiden:
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden ist es empfehlenswert mit dem Mieter zu sprechen, eventuell gibt es einen Fehler in der Betriebskostenabrechnung welcher schnell behoben ist. Sollte der Mieter keine Kooperationsbereitschaft zeigen ist es ratsam einen Rechtsbeistand um Hilfe zu bitten. Dies kann ein Vermieterverein sein oder Ihr Rechtsanwalt.
Sie können unter bestimmten Umständen den Mieter wegen einer nicht geleisteten Nebenkostennachzahlung kündigen. Allerdings ist dabei immer zu beachten sich an Fristen und rechtliche Vorgaben zu halten.
Vorraussetzung für eine Fristgerechte Kündigung
Sollten Sie die Entscheidung getroffen haben dem Mieter zu kündigen ist es auch hier empfehlenswert mit einem Rechtsanwalt schon vor der Kündigung mögliche Risiken abzuklären.