Für Besitzer einer Eigentumswohnung spielen nicht nur Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Straßenreinigung eine wichtige Rolle. Ein weiterer Kostenfaktor stellt das Hausgeld dar. Dieses kann je nach Größe Ihrer Eigentumswohnung bedeutende Summen betragen und ist ein entscheidender Faktor beim Kauf und bei der Vermietung Ihrer Immobilie.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was das Hausgeld ist, aus welchen Kosten es sich zusammensetzt und welche Höhe beim Hausgeld als „normal“ gilt. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie das Hausgeld auf Ihre Mieter umlegen können, um Geld zu sparen sowie viele weitere nützliche Tipps rund um das Thema Hausgeld.
Das Hausgeld ist eine monatliche Zahlung, die von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geleistet wird, um die gemeinschaftlichen Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie zu decken. Es handelt sich um eine regelmäßige finanzielle Verpflichtung, die von jedem Eigentümer gemäß seinem Miteigentumsanteil an der WEG gezahlt wird.
Häufig werden die Begriffe Hausgeld und Wohngeld als Synonyme verwendet – dies ist jedoch nicht ganz korrekt. Während das Hausgeld eine Zahlung von Eigentümern einer WEG beschreibt, stellt das Wohngeld eine staatliche Sozialleistung dar, die als Mietzuschuss an einkommensschwache Familien ausgegeben wird.
Das Hausgeld wird in der Regel an den Verwalter oder die Verwaltungsgesellschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gezahlt. Der Verwalter ist für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten und die Abwicklung der finanziellen Aspekte der WEG verantwortlich. Daher überweisen die Eigentümer das monatliche Hausgeld auf das von der Verwaltung angegebene Konto oder reichen es direkt beim Verwalter ein.
Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass das Hausgeld nicht dem Verwalter oder der Verwaltungsgesellschaft persönlich gehört. Es ist das Geld der Wohnungseigentümergemeinschaft, das zur Deckung der gemeinschaftlichen Ausgaben verwendet wird. Der Verwalter ist lediglich der Treuhänder, der die Gelder in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Eigentümerversammlung und den gesetzlichen Vorschriften verwaltet. Die transparente Verwaltung des Hausgeldes ist dabei von großer Bedeutung, da die Eigentümer ein Anrecht darauf haben, zu wissen, wie ihre Gelder verwendet werden. Sie sollen außerdem die Möglichkeit haben, die finanzielle Situation der WEG zu überprüfen. Daher sollte der Verwalter die Finanzen ordnungsgemäß dokumentieren und regelmäßig Berichte darüber erstellen, wie die Mittel verwendet werden.
Das Hausgeld ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung und Verwaltung einer WEG. Es wird verwendet, um sicherzustellen, dass die gemeinschaftlichen Kosten gedeckt sind und dass die Immobilie ordnungsgemäß instand gehalten und verwaltet wird. Die Höhe des Hausgeldes kann von Jahr zu Jahr variieren, je nach den Bedürfnissen der WEG und den getroffenen Beschlüssen auf den Eigentümerversammlungen. Diese Funktionen übernimmt das Hausgeld für Ihre Eigentumswohnung bzw. Ihre WEG:
Der Hauptzweck des Hausgeldes besteht darin, die gemeinschaftlichen Kosten zu decken, die bei der Verwaltung, Instandhaltung und dem Betrieb des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Dies umfasst Kosten wie Verwaltungshonorare, Versicherungen, Betriebskosten (z. B. Wasser, Müllabfuhr), Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, sowie die Bildung von Rücklagen für zukünftige Ausgaben.
Das Hausgeld ermöglicht es der WEG, ein konstantes Einkommen zu haben, das für laufende Ausgaben genutzt werden kann. Dies hilft, finanzielle Stabilität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die WEG die notwendigen finanziellen Mittel hat, um Reparaturen und Instandhaltungsdienstleistungen durchzuführen, ohne auf einmalige Sonderzahlungen angewiesen zu sein.
Ein Teil des Hausgeldes wird oft für die Bildung von Rücklagen verwendet. Diese Rücklagen dienen dazu, Geld für zukünftige größere Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen bereitzustellen. Sie gewährleisten, dass die WEG in der Lage ist, unvorhergesehene Kosten zu decken, ohne die Eigentümer mit Sonderzahlungen zu belasten.
Das Hausgeld ermöglicht eine klare Budgetierung und Planung der finanziellen Angelegenheiten der WEG. Es erleichtert die Vorhersage der Einnahmen und Ausgaben, was zu einer effektiven finanziellen Planung beiträgt.
Das Hausgeld ermöglicht es, professionelle Verwaltungsleistungen, wie die Beauftragung eines Verwalters, zu finanzieren. Ein professioneller Verwalter kann die Verwaltungsaufgaben häufig effizienter und effektiver durchführen. Um die Kosten und damit das Hausgeld zu senken, können Sie die Verwaltung Ihrer WEG auch selber machen.
Das Sammeln von Hausgeldern ermöglicht es der Eigentümergemeinschaft, gemeinschaftliche Entscheidungen über die Verwendung der Gelder zu treffen. Dies geschieht oft auf Eigentümerversammlungen, auf denen Budgets, Instandhaltungspläne und andere finanzielle Angelegenheiten diskutiert und abgestimmt werden.
Das Hausgeld in einer Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst in der Regel verschiedene Kosten und Ausgaben, die für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Diese Kosten können von WEG zu WEG unterschiedlich sein, abhängig von der Größe und Art der Liegenschaft sowie den getroffenen Vereinbarungen. Im Allgemeinen können die folgenden Posten im Hausgeld enthalten sein:
Die genaue Aufschlüsselung und die Höhe des Hausgeldes kann je WEG variieren und ist in der Hausordnung sowie in den getroffenen Beschlüssen der Eigentümerversammlung festgelegt. Die Eigentümer haben das Recht, über die Höhe und Verteilung der Hausgeldzahlungen zu entscheiden. Dies geschieht normalerweise auf den jährlichen Eigentümerversammlungen. Transparente Kommunikation und eine klare Aufstellung der Kosten sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Eigentümer verstehen, wofür ihr Hausgeld verwendet wird.
Das Hausgeld in einer Wohnungseigentümergemeinschaft deckt in der Regel die gemeinschaftlichen Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ab. Es gibt jedoch einige Kosten und Ausgaben, die normalerweise nicht im Hausgeld enthalten sind und von den einzelnen Eigentümern separat getragen werden müssen. Folgende Kosten sind kein Teil des Hausgeldes:
Sie möchten das Hausgeld auf Ihre Mieter umlegen? Dies erfordert Vorwissen, denn das Hausgeld ist nur in Teilen umlagefähig. Außerdem müssen Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen, um Streitigkeiten mit den Mietern sowie rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. So sind Sie verpflichtet, die Umlage der Kosten ausdrücklich im Mietvertrag zu vereinbaren. Die vorgenommenen Zahlungen sind zudem transparent abzurechnen und am Jahresende in Form einer Nebenkostenabrechnung an den Mieter weiterzugeben.
Doch welcher Teil des Hausgeldes kann nun auf die Mieter umgelegt werden? Ein großer Anteil des Hausgeldes besteht aus Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt. Diese unterteilen sich in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige Betriebskosten – folglich können Sie hier alle Positionen auf Ihre Mieter umlegen, die als umlagefähig gelten. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Gemeinschaftsstrom und vieles mehr. Zudem können Sie sich entscheiden, ob Sie die Grundsteuer absetzen oder umlegen. Aber Vorsicht, denn die Kosten für die Verwaltung sowie die Rücklagenbildung sind ausdrücklich nicht umlagefähig und sind von Ihnen als Eigentümer zu zahlen.
Sie möchten alle Positionen des Hausgeldes übersichtlich festhalten, um diese besser beobachten oder auf Ihre Mieter umlegen zu können? Mit der Software von „Immolert“ haben Sie alle Kosten zu jeder Zeit im Blick und können diese ganz einfach in die Betriebskostenabrechnung übertragen.
Für die Berechnung des Hausgeldes einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es kein eindeutiges Verfahren. Vielmehr wird die Höhe des Hausgeldes aus verschiedenen Eigenschaften der jeweiligen Immobilie abgeleitet. Hierfür legt ein Hausverwalter einen Wirtschaftsplan vor, welcher die erwarteten Einnahmen und Ausgaben aufführt – aus diesen Werten kann nun die Höhe des Hausgeldes „berechnet“ werden. In der Regel werden folgende Schritte vorgenommen, um ein angemessenes Hausgeld zu bestimmen:
Ermittlung der Gesamtkosten
Zunächst werden die Gesamtkosten für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ermittelt. Dies umfasst Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie die Bildung von Rücklagen.
Festlegung des Verteilungsschlüssels
In der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung der WEG ist normalerweise ein Verteilungsschlüssel festgelegt. Dieser Schlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Der Verteilungsschlüssel basiert oft auf dem Miteigentumsanteil eines jeden Eigentümers an der WEG.
Berechnung der Hausgeldzahlungen
Die Gesamtkosten werden entsprechend dem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Jeder Eigentümer zahlt dann einen Betrag, der seinem Anteil am Verteilungsschlüssel entspricht. Dieser Betrag wird in der Regel monatlich als Hausgeld gezahlt.
Bei der Ermittlung des Hausgeldes müssen die Instandhaltungsrücklagen unbedingt separat aufgeführt werden, da sich ihre Höhe nach dem Alter und dem Zustand der Immobilie bzw. der Anlage richtet. Die II. Berechnungsverordnung hat hierfür folgende Werte als angemessen eingestuft: Gebäude unter 22 Jahren liegen bei 7,10 € je Quadratmeter, Gebäude zwischen 22 und 32 Jahren benötigen 9,00 € je Quadratmeter und Gebäude über 32 Jahre verursachen Kosten von 11,50 € je Quadratmeter.
Die Höhe des Hausgeldes ist von zahlreichen Faktoren abhängig und kann daher stark variieren. So beeinflusst ebenso das Alter der Immobilie das zu zahlende Hausgeld, wie die Verwaltungskosten, die Anzahl an Aufzügen, der gemeinschaftliche Verbrauch von Wasser sowie Strom und vieles mehr. Als grober Anhaltspunkt kann jedoch ein monatlicher Wert zwischen 2,50 € und 4,50 € pro Quadratmeter für eine erste Kalkulation herangezogen werden. Werden diese Beträge auf die Größe Ihrer Eigentumswohnung hochgerechnet, entsteht ein Hausgeld in folgenden Höhen:
Wohnfläche in Quadratmeter
Hausgeld pro Monat in Euro
40 qm
100 bis 180 €
50 qm
125 bis 225 €
60 qm
150 bis 270 €
70 qm
175 bis 315 €
80 qm
200 bis 360 €
90 qm
225 bis 405 €
100 qm
250 bis 450 €
110 qm
275 bis 495 €
120 qm
300 bis 540 €
Beachten Sie jedoch, dass niedrige Hausgeldzahlungen zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen mögen, langfristig aber zu Problemen führen können, da sie möglicherweise nicht ausreichen, um die erforderlichen Instandhaltungs- und Reparaturkosten zu decken. Dies kann dazu führen, dass die WEG Sonderumlagen erheben muss, um unvorhergesehene Ausgaben zu decken, was für die Eigentümer finanziell belastend sein kann.
Gemäß § 28 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, das Hausgeld im Voraus an die Hausverwaltung zu bezahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem vorgestellten Wirtschaftsplan. Obwohl die Zahlung des Hausgeldes im Regelfall einen monatlichen Rhythmus vorsieht, kann jede WEG für sich selbst entscheiden, in welchen Zeitabständen das Hausgeld der Eigentumswohnungen zu entrichten ist. So kommt es in einigen Fällen dazu, dass jährliche Zahlungen stattfinden.
Auch wenn es gesetzlich durchaus möglich ist, sind jährliche Vorauszahlungen des Hausgeldes nicht immer sinnvoll, denn es können hohe Beträge auf die Eigentümer zukommen. Bei einer 120 Quadratmeter großen Wohnung sind beispielsweise um die 6.500 € möglich. Zudem hat der jährliche Rhythmus keine Vergünstigungen oder weitere Vorteile gegenüber der monatlichen Zahlung, denn wie bei der Nebenkostenabrechnung für Mieter lässt Ihnen die Hausverwaltung am Ende des Jahres eine Hausgeldabrechnung zukommen. Sie zahlen also nur das, was die WEG auch wirklich ausgegeben hat. War das Hausgeld für Ihre Eigentumswohnung zu hoch angesetzt, erhalten Sie den Überschuss zurück. Andersherum kann es auch möglich sein, dass das Hausgeld zu niedrig kalkuliert wurde. In diesem Fall wird zum Zeitpunkt des Bedarfs eine Sonderumlage erhoben und der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr ergänzt.
Das Hausgeld ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und für Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtend. Anders sieht der Fall jedoch bei Alleineigentum aus, denn hier besteht keine Pflicht zur Zahlung des Hausgeldes. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Positionen komplett entfallen, denn der Großteil der Kosten, die das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung abdeckt, kommen natürlich auch auf Besitzer von Alleineigentum zu.
So müssen Sie auch bei Mehrfamilienhäusern oder Einfamilienhäusern, die gänzlich Ihr Eigentum sind, Betriebskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie Rücklagen einplanen. Diese Positionen müssen jedoch nicht zwangsläufig wie bei einer WEG an die Hausverwaltung gezahlt werden. Zwar haben Sie auch bei Alleineigentum die Möglichkeit, eine Hausverwaltung mit einzubeziehen, Sie können Ihr Alleineigentum allerdings auch selbst verwalten. In diesem Fall sollten Sie dennoch von dem Prinzip des Hausgeldes Gebrauch machen, um im Fall von Reparaturen, Instandhaltungen oder Modernisierungen auf ausreichende finanzielle Mittel zurückgreifen zu können. Verwalten Sie Ihr Alleineigentum selbst, entfallen übrigens die Kosten für die Verwaltung sowie gemeinschaftliche Dienstleistungen der WEG und senken so das Hausgeld.